Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken (Swimmingpools) auf privaten Grundstücken

1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz, in der Regel über die Hausinstallation. Eine Schwimmbecken-Befüllung durch die Feuerwehr ist gänzlich ausgeschlossen!

2. Entleerung
Bei Wasser aus Schwimmbecken handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser. Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versichert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. 
Gemäß den aktuellen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen.
Wasser in Schwimmbecken wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z.B. hygienisch) nachteilig verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (z.B. mit Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers dar, welche bei Einleitung in den Untergrund das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst.

Weitere Informationen entnehmen Sie nachfolgendem Infoblatt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt LFU .

  • Infoblatt Bay. Landesamt für Umwelt LFU (1 MB)